Antrag zur Unterbringung der Gesamtschule.

Der Rat möge beschließen:
1. Bevor die Beschlüsse zu Investitionen und Bauten der Mettmanner Schulen starten, werden präzise Zahlen zum Schulentwicklungsplan fortgeschrieben.
2. Die beiden potenziellen Standorte für die Gesamtschule Mettmann (Goethestr./Borner Weg und Auf dem Pfennig) werden vor Ausschreibung hinsichtlich verschiedener Kriterien intensiv untersucht und auf Wirtschaftlichkeit verglichen.
Die Kriterien sind mindestens:
- Erschließungskosten
- Kosten für Entwässerung (ggf. Rückhaltebecken)
- Zuwegung Straßen/Kreisverkehr
- Planungsbüro/Architekt
- Baukosten
- Anschaffungskosten des Grundstücks
- energieeffiziente Anlagen
- Folgekosten Unterhaltung/Energie/Instandhaltung
- Restbuchwerte
- Untersuchung Altlasten
- Innenausstattung/Lehrmaterialien/Sanitäranlagen
- Containerlösungen für zukünftige Nutzungen
- Einbeziehung der Einflüsse auf andere Schulen hinsichtlich Kosten und Zeitplan
- Unterschied in den Kosten im Vergleich „Münchner Lernhaus“ zu alternativen Raumkonzepten
- mögliche Umsetzung eines Aus-/Umbaus einer Schule im laufenden Betrieb (wie z.B. in Wuppertal)
- Einholen von Expertise der letzten Jahre anderer Städte des Kreises und des Umlandes
- Versiegelung von Flächen
- Risiken hinsichtlich Umwelt/Fauna/Anwohner/juristische Einsprüche mit zeitlichen und finanziellen Details
- Zukünftige Nutzung der Flächen, die nicht für Gesamtschule genutzt wird
- Wie war der Kaufvertrag „auf dem Pfenning“ inhaltlich hinsichtlich späterer Nutzung gestaltet
- Die vielfältige Untersuchung hat durch einen neutralen und unabhängigen Gutachter zu erfolgen. Z.B. andere Kommunen wie Düsseldorf, Köln, Wuppertal um Namensnennung bitten.

Begründung:
Die Gesamtschule ist in der Schullandschaft unserer Stadt eine sehr wichtige Einrichtung. Ziel dieses Antrags ist die Auswahl des besten Standortes für ein bestmögliches Lernumfeld. Der Bau der Gesamtschule ist unbedingt im Zusammenhang mit allen Schulen der Stadt zu betrachten. Daher sind u.a. Lernumfeld, Umwelt, Energie zu untersuchen. Zusätzlich müssen vor dem Hintergrund der desolaten Haushaltssituation auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden. Ein konkreter Kostenvergleich ist daher als Entscheidungsgrundlage unerlässlich und wirtschaftlich geboten.

Andrea Metz                        Thomas Sterz
FDP-Fraktionsvorsitzende   stellv. Fraktionsvorsitzender