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Erneuerung von entfernten Verkehrsspiegeln/ Erhöhung der Verkehrssicherheit an schwer einsehbaren Einmündungen

Wir stellen einen Antrag zum nächsten Ausschuss: Erneuerung von entfernten Verkehrsspiegeln/ Erhöhung der Verkehrssicherheit an schwer einsehbaren Einmündungen.

Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Sitzung des Ausschusses für Planen, Umwelt und Bauen (PUB) am 16.09.2026

Erneuerung von entfernten Verkehrsspiegeln/ Erhöhung der Verkehrssicherheit an schwer einsehbaren Einmündungen. 

Der Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen möge beschließen:
Die Stadt baut an Straßen und Kreuzungen mit schlechter Einsehbarkeit des Verkehrs ggfls. wegen Beschädigung entfernte Verkehrsspiegel wieder auf. Außerdem werden durch Prüfungen der Verkehrssituationen und Hinweise von Bürgern weitere mögliche Stellen in Augenschein genommen und ein Aufstellen geprüft und ggf. veranlasst.

Begründung:
Verkehrsspiegel dienen an schwer einsehbaren Einmündungen für alle Verkehrsteilnehmer der Sicherheit. Dabei haben Fußgänger, Radfahrer oder motorisierte Menschen gleichermaßen einen Vorteil. Die Geschwindigkeit ist dabei weniger erheblich. Ein Spiegel kann ebenso in einer Spielstraße Sinn machen, damit spielende Kleinkinder sofort erkannt werden als auch in Straßen bei schnellerem Verkehr.

In der Vergangenheit hat die Stadt defekte Verkehrsspiegel abgebaut und nicht er-setzt. Bei Rückfragen zum Hintergrund war die wesentliche Argumentation, dass der Stadt durch das Aufstellen von Verkehrsspiegeln im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht eine Gefahr der Haftung entstehen würde.

Das sieht die Rechtsprechung jedoch anders und sehr eindeutig. Dazu z.B.: aus der Entscheidung des Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 4 U 272/09: „Der Träger der Straßenbaulast ist im Rahmen der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht gehalten, den öffentlichen Verkehr auch vor solchen Gefahren zu bewahren, die dem Verkehr aus einem Verkehrsspiegel drohen. Hierbei erfasst die Verkehrssicherung nicht nur die aus der Substanz des Spiegels drohenden Gefahren, sondern auch die Funktionalität des Verkehrsspiegels. Nicht erfasst von solchen Kontrollpflichten sind aber witterungsbedingte Einflüsse wie Beschlagen, Verschneien oder Vereisen. Die Beseitigung von witterungsbedingten Einflüssen auf Verkehrsspiegel würde einen ganz erheblichen Aufwand erfordern. Dieser ist dem Verkehrssicherungspflichtigen in Anbetracht dessen, dass ein Verkehrsspiegel nur ein Hilfsmittel darstellt und keine den Verkehr regelnde Funktion besitzt, nicht zumutbar. Überdies beeinträchtigen die Witterungsbedingungen den Spiegel nur innerhalb eines überschaubaren Zeitintervalls. Solche Beeinträchtigungen kann der Verkehr daher eher hinnehmen als einen dauerhaften Ausfall der Hilfsfunktion.“
Ganz im Gegenteil ist die Kommune sogar dazu verpflichtet, notwendige und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Bürger vor Schäden zu bewahren.

Die Pflege und Wartung sind insbesondere in der Winterzeit ebenfalls häufig juristisch bewertet worden. Eine Gemeinde müsse einen Verkehrsspiegel demnach nicht beheizen. Des Weiteren verpflichte die Verkehrssicherungspflicht eine Gemeinde ebenso wenig, Verkehrsspiegel laufend zu überwachen, um Beschlagen, Ver-schneien oder Vereisen zu verhindern.
Ein witterungsbedingter Ausfall eines Verkehrsspiegels ist nach Urteil des OLG Saar-brücken hinnehmbar, da er dann nur für eine überschaubare Zeit ausfällt.. Ein dauer-hafter Ausfall eines Verkehrsspiegels wäre hingegen eher nicht hinnehmbar. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt nach Ansicht des OLG Saarbrücken vor, wenn ein Straßenbaulastträger trotz konkreter Hinweise auf eine Beeinträchtigung der Funktionalität eines Verkehrsspiegels untätig bleibt. Letzteres lässt sich eindeutig vermeiden.

Auch die Kosten eines Verkehrsspiegels sind sehr überschaubar und kein Grund, den Aufbau abzulehnen. Online sind Exemplare schon zwischen 35 und 75 Euro pro Stück zu finden. Teilweise haben sich sogar Bürgerinnen und Bürger angeboten, die Anschaffungskosten selbst zu übernehmen, um die Stadtkasse zu entlasten.

Die FDP-Fraktion bittet daher um Zustimmung zu diesem Antrag.