FDP Fraktion beantragt Ratsbürgerentscheid zum Masterplan Schulen.

Antrag der FDP-Ratsfraktion zur Ratssitzung am 01.04.2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Pietschmann,
der Rat möge beschließen:
Anstelle des Rates entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mettmann über den von der Verwaltung vorgelegten „Masterplan“.
Die zur Abstimmung gestellte Frage lautet:
„Sollen die von der Verwaltung vorgeschlagenen und im Masterplan Schulen (Drucksachennummer 033/2025) definierten Einzelmaßnahmen (Anhang 11) in der definierten Projektreihenfolge (Anhang 12) umgesetzt werden?“
Begründung:
Der von der Verwaltung am 18.03.2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegte „Masterplan“ (Drucksachennummer 033/2025) beinhaltet Maßnahmen für die Investitionen in die Schulen („Masterplan Schulen“) sowie für weitere Investitionen in einem bisher von der Verwaltung insgesamt nicht bezifferten Investitionsvolumen.
Die Investitionen alleine für die Schulen erzeugen einen Finanzbedarf von ca. 214 Mio Euro. Die darüber hinaus gehenden Investitionsobjekte kommen noch dazu, werden allerdings von der Verwaltung nicht mit Kosten hinterlegt und sind auch in der Sache vielfach noch nicht, bzw. noch nicht abschließend beraten. Für alle Investitionen müssen Kredite aufgenommen werden. Einen Finanzierungsplan hat die Verwaltung bisher nicht vorgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die geplanten Investitionen über eine entsprechende Anhebung des aktuellen Hebesatzes (932%) der Grundsteuer B zu finanzieren. Das Ausmaß der geplanten Grundsteuererhöhung hat die Verwaltung bisher nicht bekannt gegeben.
Die Grundsteuererhöhung könnte zu einer Vervielfachung des bisherigen Grundsteuerhebesatzes führen und dadurch die Wohnnebenkosten für alle Mettmanner Bürgerinnen und Bürger erheblich erhöhen. Wohnen in Mettmann wird dann deutlich teurer und unattraktiver; für einige unserer Bürgerinnen und Bürger (z.B. Rentner, Familien mit Kindern, Alleinerziehende) absehbar nicht mehr bezahlbar.
Gemäß § 26 (1) Gemeindeordnung NRW können die Bürger beantragen, anstelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Anstelle der Bürger kann auch der Rat entscheiden, dass die Bürger an seiner Stelle abstimmen (Ratsbürgerentscheid).
Die Bürgerinnen und Bürger sind von der geplanten Grundsteuererhöhung in unbekannter Höhe unmittelbar wirtschaftlich betroffen und können sich dieser nicht entziehen. Der aktuelle Schuldenstand der Stadt wird sich durch die geplanten Investitionen bis 2028 mindestens verdoppeln. Dazu kommt, dass die geplanten Investitionen die Ergebnishaushalte der Stadt Mettmann durch fällige Zinsaufwendungen und Abschreibungen über viele Jahrzehnte belasten werden und dadurch die finanziellen Möglichkeiten für die nachfolgenden Generationen erheblich einschränken.
Der Ratsbürgerentscheid ist ein wichtiges Instrument der unmittelbaren und lebendigen Demokratie und kann sowohl die Legitimität, vor allem aber auch die Akzeptanz von derartigen Entscheidungen erhöhen. Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sollen die Finanzierung der geplanten Investitionen vor allem über eine Erhöhung der Grundsteuer bezahlen, wobei diesbezüglich bis heute noch nicht einmal ein möglicher zu erwartender Steuersatz von der Verwaltung genannt wird. Über das Ausmaß der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B sollten die Bürgerinnen und Bürger aber informiert werden, denn möglicherweise wird sich der Hebesatz für die Grundsteuer B zukünftig vervielfachen
Die Entscheidung über den Masterplan wird damit erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger haben, da diese für die konkrete Finanzierung in den kommenden Jahrzehnten aufkommen müssen. Eine Entscheidung darüber sollte den Bürgerinnen und Bürgern daher zustehen.
Insofern bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Metz Thomas Sterz
FDP-Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender