FDP Fraktion nimmt Stellung zu Windrädern in Mettmann

Stellungnahme der FDP-Fraktion Mettmann zur  18. Regionalplanänderung Windenergie (Windenergieflächenbedarfsgesetz) an die Bezirksregierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der von der Bundesregierung und der NRW-Landesregierung geplanten Ausbaus der Windkraft in NRW sollen im Rahmen der 18. Regionalplanänderung die Ausweisung von Windenergiegebieten in NRW ausgeweitet werden (hier: Met 01 und Met 02 in Mettmann). Hinsichtlich der Vorgehensweise sowie zu den geplanten Gebieten möchten wir die nachfolgenden Bedenken anmelden:

  • Es handelt  sich bei dem Kreis Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf um den am dichtesten besiedelten Kreis in ganz NRW. Das bedeutet, dass ohnehin nur wenige unbelastete Flächen zur Naherholung für die Bürgerinnen und Bürger vorhanden sind.

 

  • Mit dem Bau jeder Windkraftanlage wird der in Mettmann besonders fruchtbare Ackerboden unwiederbringlich zerstört. Dieser Aspekt scheint in der Prüfung  nicht berücksichtigt worden zu sein. Dies gilt auch für die Notwendigkeit des Baus für entsprechende Zufahrtstraßen u.ä.  Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit der notwendigen Aufwendungen muss auch diese Aspekte berücksichtigen.

 

  • In der direkten Nähe zum Plangebiet befand sich  früher die Blei-Zeche Benthausen. 250 m hohe Windkraftanlagen benötigen entsprechende Fundamente. Wie sich diese auf die ehemalige Blei-Zeche auswirken, scheint bisher nicht geprüft worden zu sein.

 

  • Die Rotoren dürfen sich nun auch außerhalb der ausgewiesenen Fläche befinden. Unter Inkaufnahme von gesundheitsbelastenden Auswirkungen auf die Anwohner soll offensichtlich so die ausgewiesene (Nutz-) Fläche vergrößert werden.

 

  • Unverständlich ist zusätzlich, warum die NRW-Regierungskoalition den Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent bereits 2025 statt 2032 umsetzen will. Im Bundesgesetz für NRW festgelegt sind 1,1 Prozent bis 2027 und 1,8 Prozent bis 2032. Möglicherweise hat dies keinen sachlichen Grund sondern liegt eher in dem Termin der Bundestagswahl und der Kommunalwahl begründet, ist also politisch motiviert.

 

  • Nicht erwähnt  wird die Tatsache, dass Windstrom zufällig und ungeregelt eingespeist wird und die ins Netz abgegebene Leistung hochvolatil ist. Das bedeutet in der Konsequenz, dass für jede Windenergieanlage ein entsprechendes „Backup“ vorgehalten werden muss, damit im Zweifel die sichere Stromversorgung gewährleistet ist. Technische Lösungen für die „Backups“ gibt es momentan nicht und werden auch nicht in ausreichendem Maße diskutiert. Windkraft schafft so eben leider keine Energieunabhängigkeit.

 

  • Das Plangebiet Met 01 wurde dem gültigen Flächennutzungsplan entnommen, der hier eine Vorrangzone für Windenergieanlagen vorsieht. Allerdings wurde diese Zone seinerzeit unter völlig anderen Rahmenbedingungen (z.B. Höhe der Windenergieanlage < 100 Meter) geplant. Unter den geänderten Bedingungen erscheint uns die Fläche daher als völlig ungeeignet. 

 

  • Die bisher gültige Abstandsgrenze von 1000 Metern zur Wohnbebauung wurde aus dem Landesrecht gestrichen. I.d.R. genügt ein Abstand, der von der Mitte des Mastfußes bis zur zulässigen Nutzung zu Wohnzwecken,  mindestens der zweifachen Höhe der Windenergieanlage entspricht. Die Entfernung zu einigen umliegenden Höfen erreicht jedoch noch nicht einmal die zweifache Höhe und liegt damit deutlich unter 500 Metern, teilweise sogar unter 400 Metern.

Zusätzlich kann insbesondere In Mettmann, aufgrund der bergischen Topografie im Kreis, von einer optisch bedrängenden Wirkung ausgegangen werden, so dass die Regelvermutung hinsichtlich der Höhe der Windenergieanlagen in Bezug auf den Abstand zur Wohnbebauung hier für Betroffene rechtlich überprüfbar ist (vgl. § 249 Abs. 10 Baugesetzbuch).

Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windenergie, die Standorte für Windanlagen müssen jedoch verträglich sein mit den Lebensbedingungen der Menschen, die hier leben.

Wir bitten darum, unsere vorgebrachten Bedenken bei Ihrer Entscheidungsfindung bezüglich der 18. Regionalplanänderung zu berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Andrea Metz
Fraktionsvorsitzende FDP-Mettmann