Stellungnahme zur Wahl des Beigeordneten

Die FDP-Fraktion bemängelte bereits im vergangenen Jahr, dass die Bürgermeisterin die vakante Stelle des Ersten Beigeordneten nicht ausgeschrieben und besetzt hat, obwohl dies in der GO so vorgeschrieben ist. Und das nicht ohne Grund – ist die Stelle des Ersten Beigeordneten doch von erheblicher Bedeutung für die Führung der Verwaltung. Die nun von der Verwaltung gemachten, handwerklichen Fehler bei der Wahl des Beigeordneten sind ein hausgemachtes Problem und verwundern nicht. Denn mittlerweile ist nicht nur die Stelle des Ersten Beigeordneten vakant (vormals besetzt mit einem Juristen), sondern seit Dezember 2021 auch noch die Amtsleitung für Recht und Ordnung. Damit verfügt die Verwaltung in Mettmann derzeit über keinen Juristen. Wie nötig dieser ist, haben die Ratsmitglieder eindrucksvoll auf der gestrigen Sitzung erlebt. Es ist dringend geboten, einen fachkompetenten Juristen umgehend einzustellen, damit solche Fehler zukünftig unterbleiben.
Andrea Metz, Fraktionsvorsitzende
Klaus Müller, stellv. Fraktionsvorsitzender