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Verwaltung muss Transparenz bei Beratern und Gutachtern schaffen.

Die FDP Fraktion hat einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung über externe Beratungs-, Gutachter- und Unterstützungsleistungen aus 2025 und 2026 berichterstattet. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßte den Vorstoß ausdrücklich über alle Fraktionen hinweg und beschloss den Antrag einstimmig.

Die FDP Fraktion hat einen Antrag gestellt, dass die Verwaltung über externe Beratungs-, Gutachter- und Unterstützungsleistungen aus 2025 und 2026 berichterstattet. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßte den Vorstoß ausdrücklich über alle Fraktionen hinweg und beschloss den Antrag einstimmig. 

Hier der ganze Antrag im Wortlaut:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss eine Übersicht über sämtliche im Haushaltsjahr 2025 beauftragten sowie für das Haushaltsjahr 2026 geplanten externen Beratungs-, Gutachter- und Unterstützungsleistungen vorzulegen.
Dabei sind insbesondere darzustellen:
- Auftragnehmer,
- Auftragsgegenstand,
- beauftragendes Fachamt,
- Auftragswert,
- Vergabeart,
- Bearbeitungsstand bzw. Ergebnis der Beauftragung,
- sowie die Begründung, weshalb die Leistung nicht durch die Stadtverwaltung selbst erbracht werden konnte.

Darüber hinaus ist darzustellen,
- welche Gesamtkosten im Haushaltsjahr 2025 für externe Beratungs- und Gutachterleistungen angefallen sind,
- welche Haushaltsansätze hierfür im Jahr 2026 vorgesehen sind,
- und in welchen Bereichen zukünftig eine Reduzierung externer Leistungen möglich erscheint.

Die Verwaltung berichtet dem Haupt- und Finanzausschuss bis zur letzten regulären Sitzung des Jahres 2026.

Begründung:
Die Kreisstadt Mettmann steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig werden regelmäßig externe Beratungs-, Gutachter- und Unterstützungsleistungen beauftragt. Die Inanspruchnahme externen Sachverstandes kann im Einzelfall sinnvoll und notwendig sein. Gleichwohl ist vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage regelmäßig zu
prüfen, ob Leistungen wirtschaftlich erbracht werden und ob entsprechende Aufgaben ganz oder teilweise auch innerhalb der Verwaltung wahrgenommen werden können.

Ziel des Antrags ist ausdrücklich nicht die pauschale Infragestellung externer Beratung. Vielmehr soll Transparenz über Umfang, Kosten und Notwendigkeit entsprechender Beauftragungen geschaffen werden. Auf dieser Grundlage können mögliche
Einsparpotenziale identifiziert und zukünftige Beauftragungen kritisch bewertet werden. Gerade in Zeiten erheblicher Haushaltsdefizite ist es erforderlich, sämtliche Ausgabenbereiche regelmäßig auf ihre Wirtschaftlichkeit und Erforderlichkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für externe Beratungs- und Gutachterleistungen.