Wir fordern Klarheit bei Erschließungsbeiträgen

Erschließungsbeiträge nach 20 Jahren – FDP Mettmann kritisiert schwarz-grüne Reform

In der vergangenen Woche hat der NRW-Landtag mit der Mehrheit aus CDU und Bündnis90/Die Grünen beschlossen, die bisherige Verjährungsfrist für Erschließungsbeiträge auf 20 Jahre ab Vorteilslage zu verdoppeln. Wenn also bspw. eine Erschließungsstraße für einen neues Wohngebiet oder ein anderes kommunales Infrastrukturprojekt in unmittelbarer Umgebung der eigenen Immobilie umgesetzt wird, können die entstehenden Erschließungsbeiträge in Zukunft auch noch zwei Jahrzehnte später in Rechnung gestellt werden. Die bisherige Verjährungsfrist von längstens 25 Jahren nach dem ersten Spatenstich wurde komplett abgeschafft.

Beide Fristen waren noch auf Initiative der letzten Landesregierung unter Beteiligung der Freien Demokraten im Sommer 2022 eingeführt worden. Der FDP-Landtagsabgeordnete für den Kreis Mettmann, Dirk Wedel, kommentierte den Sinneswandel der Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) wie folgt: „Während die FDP dafür gesorgt hat, dass bürgerfreundliche Fristen eingeführt worden sind, stehen Ministerin Scharrenbach, CDU und Grüne nunmehr dafür, Einnahmeerwartungen der Kommunen zu bedienen und dafür die Bürgerinnen und Bürger zu belasten.“

Die FDP Mettmann kritisiert dieses Vorgehen der schwarz-grünen Landesregierung deutlich. Die Fraktionsvorsitzende im Rat, Andrea Metz, erklärt dazu: „Mit diesem Beschluss belastet Schwarz-Grün im Landtag auch viele Menschen in unserer Stadt ganz konkret. Menschen, die sich auf die Reform der letzten Landesregierung verlassen haben und Planungssicherheit verdienen. Mit der Abschaffung der 25-Jahr-Frist ab Spatenstich, ist es fortan möglich, dass Projekte, die lange Zeit nicht vollständig fertiggestellt werden, auch nach vielen Jahrzehnten noch zu unerwarteten Rechnungen führen. Das ganze Vorgehen ist hochgradig bürgerunfreundlich.“

Die FDP NRW hat eine Petition gegen den Beschluss gestartet, die man hier unterzeichnen kann.